Biogaspark Klarsee in Penkun

40 gleichartige Module, bestehend aus Fermenter und 500-kW-Blockheizkraftwerk, bilden den Biogaspark Klarsee in Penkun. (Foto: Nawaro Bioenergie AG)

Die Betreiber preisen das Kraftwerk mit 20 MW elektrischer Leistung aus nachwachsenden Rohstoffen als „weltgrößte Biogasanlage“. Gegenüber dem Energieversorger wurden jedoch 40 Einzelanlagen zu 500 kW deklariert – mit entsprechend höherer Einspeisevergütung!

Im neuen EEG werden nun Anlagen, die zur gleichen Zeit in räumlichem Zusammenhang entstanden sind, als eine Anlage betrachtet und das gilt auch rückwirkend für Altanlagen. Für Penkun hat das zur Folge, dass die Vergütung von rund 22 Ct/kWh Strom auf nur noch 11,15 Ct fällt. Die Betreibergesellschaft Nawaro Bioenergie AG (Leipzig) sieht den Bestandsschutz verletzt und den Biogaspark in seiner Existenz gefährdet. Mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht, die direkt nach Bekanntwerden des Gesetzes eingelegt wurde, wollen die Betreiber die umstrittene Änderung rückgängig machen. „Wenn das nicht gelingt, müssen wir die weltweit größte Anlage im März abschalten“, kündigte der Nawaro-Bioenergie-Vorstand Felix Hess am Montag an.

Der Bundesrat hatte bereits ein „Gesetz zur Änderung des EEG“ beschlossen, mit der die rückwirkende Regelung des Anlagenbegriffes gekippt werden soll. Jedoch weigert sich der Bundestag, dieses zu behandeln, bevor eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vorliegt. Mit dieser soll noch Anfang März gerechnet werden können.Einen Eilantrag der Betreiber, das neue EEG mittels einer einstweiligen Anordnung auszusetzen, hat das Bundesverfassungsgericht nun abgelehnt. Damit steht zwar noch nicht endgültig fest, wie das Gericht über die Verfassungsbeschwerde entscheiden wird, zumal eine Begründung des gerichtlichen Beschlusses noch aussteht. Eine erste Niederlage haben die Biogasanlagenbetreiber von Penkun aber erlitten.

Christian Dany

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