Das könnte geschehen, wenn nah beieinander stehende Anlagen benachbarter Betreiber künftig als eine gelten, daher in eine höhere Leistungsklasse eingestuft werden und somit eine geringere Vergütung erhalten (siehe auch SW&W 11/2008, Seite 12). Seine Mitglieder fordert der Verband nun dazu auf, entsprechende Anlagen zu melden, um bei Gesprächen mit dem Bundesumweltministerium eine bessere Argumentationsgrundlage zu haben. (ea)