Repowering versüßt die schleswig-holsteinische Politik den Windmüllern mit günstigen Offerten. Gleichzeitig aber passt das so erreichte Mehr an Strom oft nicht in die Netze. Zwangsabschaltungen sind die Folge. Die Zeche zahlt der Verbraucher.
Die Situation ist paradox. Mit planerischen Mitteln will das Land die Windenergie deutlich ausbauen. Gleichzeitig werden repowerte Windparks in ganzen Regionen abgeschaltet, weil die politisch gewollte und finanziell belohnte Leistungssteigerung nicht in die Leitung passt. Das nennt sich Einspeisemanagement und hatte bereits in der Vergangenheit manchem Windmüller die Lust auf den Tausch Alt gegen Neu verdorben oder bereits repowerte Projekte an den Rand der Wirtschaftlichkeit gebracht.
Die Ursache lag im Energiewirtschaftsgesetz, das Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) erlaubt einzugreifen, wenn die Netze zum Beispiel durch Überkapazitäten aus Windstrom gefährdet sind. Allerdings blieben Betreiber bei diesem Spiel bis 2008 auf den Ertragsverlusten sitzen. In Klagen beriefen sie sich deshalb auf § 8 Abs. 1 EEG und bekamen Recht. Dieser gibt der vorrangigen Einspeisung Erneuerbarer Vorfahrt. Durch die neue Härtefallregelung in der Novelle des EEGs bekommen Betreiber deshalb seit 2009 Ertragsausfälle aus Zwangsabschaltungen erstattet.
Damit sind die Fronten zumindest juristisch geklärt. Das schafft Ertragssicherheit für finanzierende Banken und verleiht dem Repowering in Schleswig-Holstein Flügel. Aus dem Schneider sind auch die ÜNB.