09.03.2010:
Der Offhore-Windpark Sandbank 24 in der Nordsee wird mit 96 Vestas-Turbinen vom Typ V 90 bestückt. Das gab die zuständige Oldenburger Projekt GmbH bekannt.
09.03.2010:
Die Schaaf Industrie AG (SIAG) aus Dernbach ist seit dem 8. März Eigentümerin des Standorts Emden der ThyssenKrupp Marine Systems AG (TKMS).
05.03.2010:
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Tüv Nord offiziell als Zertifizierer für die „konstruktive Ausführung von Offshore-WEA“ anerkannt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Häufig ist Besitzern von Windkraftanlagen nicht bekannt, dass sie für die Arbeitssicherheit in ihren Anlagen verantwortlich sind. In den vergangenen zwei Jahren gab es über 1.200 Unfälle.
Genau genommen ist jede WEA eine Betriebsstätte. Damit unterliegt sie der Betriebssicherheitsverordnung und einer Vielzahl sicherheitsrelevanter Normen und Vorgaben, deren Einhaltung regelmäßig zu prüfen ist. Turmausrüster fordern eine jährliche Überprüfung von Befahranlagen (Fahrstühle), Steigschutzsystemen und sonstigen Sicherheitseinrichtungen. Turmausrüster, Berufsgenossenschaften sowie zertifizierte Unternehmen oder Sachverständige bemängeln unisono die Unkenntnis und das deutliche Überziehen fälliger Überprüfungen von Sicherheitseinrichtungen. Bestätigt wird diese Einschätzung vom Bundesverband Windenergie (BWE): „Es herrscht vielfach Verunsicherung. Betreiber schließen Wartungs- oder Serviceverträge ab und glauben, dass der Vertragspartner sich um alles kümmert. Das ist falsch, wenn die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen nicht ausdrücklich vertraglich geregelt und das ausführende Unternehmen gar nicht dafür zertifiziert ist. Ein Vertrag entbindet nicht von der Verantwortung“, erklärt Stefan Grothe vom BWE.