Mietvertrag

Nicht alle Mietverträge für PV-Anlagen sind vorteilhaft für den Mieter. (Foto: dpa)

 Dem Landesverband Franken der DGS wurde nun bestätigt, dass ihre Musterverträge rechtssicher sind.

Bezieht man Strom aus einer PV-Anlage, die einem nicht selbst gehört, rechnet sich das oft nicht mehr, da auf diesen Strom die volle EEG-Umlage entfällt. Deswegen wird das Modell beliebter, nicht den PV-Strom zu beziehen, sondern eine Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch zu mieten, um auf den selbst verbrauchten Strom nicht die volle EEG-Umlage zahlen zu müssen.

Vor kurzem kritisierte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, dass die Musterverträge mehrerer Verbände zum Thema Dachflächenpacht bei PV-Anlagen nicht rechtssicher seien und rieten von deren Verwendung ab. Die DGS Franken hat nun von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestätigung erhalten, dass in ihren Vertragsmustern „PV-Miete“ und „PV-Teilmiete“ vorhandenen Regelungen kein Finanzierungsleasing sind und daher auch keiner Erlaubnis durch das BaFin bedürfen (nach § 32 Abs. 1 Gesetz über das Kreditwesen (KWG)). Nun warnt der Landesverband der DGS Mieter durch Vertragsgestaltungen zu benachteiligen, bei denen der Mieter die Risiken einer PV-Anlage trägt.

Die Verträge der DGS wurden bewusst so gestaltet, dass kein Leasing vorliegt, der Mieter also nicht als Eigentümer der PV-Anlage gilt. Rechtsanwalt Peter Nümann führt dazu aus: „Die Tendenz, aus Mietverträgen von EE-Anlagen durch Aushöhlung der Gewährleistung unbeabsichtigt Leasingverträge zu machen geht auf die unsinnige Formel zurück, je mehr Risiken der Mieter trage, desto eher sei er Eigenversorger und EEG-Umlage-begünstigt. Diese Formel ist inzwischen übersteigert worden zu so absurden Behauptungen wie der, der Mieter müsse die Instandhaltungskosten und-risiken der Anlage tragen.“ Werden die Instandhaltungskosten der PV-Anlage jedoch nicht indirekt über die Miete, sondern direkt selbst vom Mieter gezahlt, übernimmt dieser während der Mietzeit die Eigentümerfunktion.

Die beiden Verträge können unter diesem Link beim DGS bestellt werden und kosten  einzeln 90 € bzw. zusammen 150 €.

Tanja Peschel

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