Strommasten

(Quelle: analogicus, pixabay)

PV wird dabei Blockheizkraftwerken oder Wärmepumpeln kombiniert um die Energieautarkie von Mietern größtmöglich zu gestalten. Zusätzlich helfe sie, gewisse KfW-Förderkriterien zu erfüllen. Beide genannten Anlagenkombinationen fördern die Energiewende sowohl im Strom-, als auch im Wärmemarkt sind aber in der Abrechnung mit den Mieter komplex. Der Ökoenergieversorger Polarstern hilft an dieser Stelle.

Klassische Mieterstromprojekte

Am häufigsten werden Mieterstromprojekte bisher mit einer einzelnen Anlagentechnik realisiert – sprich entweder mit einer PV-Anlage oder mit einem BHKW. Das hat den Vorteil, dass die Abläufe und Prozesse zur Mieterstromversorgung vergleichsweise einfach und etabliert sind. Während relativ viele Gebäude die Voraussetzungen für eine PV-Dachanlage erfüllen, macht ein BHKW nur bei größeren Gebäuden Sinn. Um die im BHKW erzeugte Wärme auch im Sommer abnehmen zu können, wird die Anlage meist sowohl zum Heizen, als auch für die Erzeugung von Warmwasser eingesetzt. Außerdem wird ein BHKW oft bivalent betrieben, das heißt durch eine Gas-Brennwertheizung unterstützt, die den besonders hohen Wärmebedarf an sehr kalten Wintertagen deckt. „Andernfalls müsste das BHKW viel größer ausgelegt werden und würde damit im Sommer sehr ineffizient laufen“, erklärt Florian Henle. Den für ein BHKW-Mieterstromprojekt erforderlichen Wärmebedarf erfüllen am besten Mehrparteiengebäude mit vielen Familienhaushalten.

Dass bisher meist reine PV-Mieterstromprojekte ohne kombinierte Heiztechnik wie Wärmepumpe oder BHKW umgesetzt werden, liegt vor allem daran, dass die Heiztechnik bei vielen infrage kommenden Bestandsobjekten noch eine lange Lebensdauer hat und sich ein vorzeitiger Austausch oder Ergänzung der Energietechnik nicht rechnet. Allein mit einer PV-Anlage lässt sich beim Stromverbrauch in der Regel ein Autarkiegrad von 35 bis 45 Prozent erzielen.

Traumpaar PV-Anlage und BHKW

Der Einsatz von PV-Anlage und BHKW im Mieterstrom rechnet sich aufgrund des vergleichsweise hohen Autarkiegrads von im Schnitt über 60 Prozent. Allerdings muss das Gebäude die Voraussetzungen für den Betrieb beider Anlagen erfüllen, sprich eine möglichst große Dachfläche und einen ganzjährig hohen Wärmebedarf aufweisen.

Die Kombination von PV-Anlage und BHKW hat den Vorteil, dass das BHKW die volatile Stromerzeugung einer PV-Anlage im Tagesverlauf sowie die geringere PV-Stromerzeugung im Winter ausgleicht. Während das BHKW im Sommer auf Grundlast betrieben wird und weniger Strom erzeugt, steigt seine Stromproduktion im Winter aufgrund der dann erhöhten Wärmeerzeugung. Zudem produziert das BHKW kontinuierlich Strom, also auch dann, wenn die Sonne nicht (mehr) scheint. Zur Umsetzung dieser Anlagenkombination im Mieterstromangebot ist ein gesondertes Messkonzept mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber abzustimmen. Schließlich müssen bei der Abrechnung die verschiedenen Vergütungsformen für den von der PV-Anlage und vom BHKW erzeugten Strom berücksichtigt werden.

Neubau mit PV-Anlage und Wärmepumpe

Die Kombination einer PV-Anlage und einer Wärmepumpe kommt aufgrund der genannten Heiztechnik vor allem in energieeffizienten Neubauten vor. Sie ist eine interessante Option für Gebäude, die keinen Gasanschluss haben, sondern beim Heizen zwischen Wärmepumpe, Öl- und Pellet-Heizung wählen müssen. Durch den hohen Stromverbrauch der Wärmepumpe haben die Mieter ein gesteigertes Interesse daran, einen Teil ihres Stromverbrauchs aus lokaler Erzeugung zu decken. Den größten Strombedarf haben Wärmepumpen typischerweise dann, wenn die PV-Anlage wenig Strom erzeugt. In Einfamilienhäusern wird bei dieser Kombination die PV-Anlage daher oft überdimensioniert. „Das ist im Mehrparteiengebäude aufgrund der verfügbaren Dachfläche kaum möglich. Allerdings ist der Heizenergiebedarf bei sehr effizienten Gebäuden so gering, dass sich diese Anlagenkombination trotzdem lohnt“, sagt Florian Henle. Daneben sei in diesen Fällen die Installation von zwei Wärmepumpen interessant, wie es Polarstern bereits in einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus umsetzt. Hier deckt eine Wärmepumpe den Warmwasserbedarf und die andere wird dann zugeschaltet, wenn zusätzlich Wärme zum Heizen benötigt wird.

Werden PV-Anlage und Wärmepumpe in einem Mieterstromprojekt genutzt, ist es am einfachsten, wenn der Betreiber beider Anlagen identisch ist und er so von einer Kürzung der EEG-Umlage profitieren kann. In der Praxis betreibt entweder der Gebäudeeigentümer beide Erzeugungsanlagen oder er vergibt den Betrieb an einen Mieterstrom-Dienstleister wie zum Beispiel Polarstern.

Mit Blick in die Zukunft empfiehlt Florian Henle, Wärmepumpen als sogenannte „steuerbare Last“ zu betreiben. Diese Betriebsweise sowie das dazugehörige Messkonzept seien technisch ohne Probleme umzusetzen, würden aber von einigen Verteilnetzbetreibern bislang kategorisch abgelehnt. „In den nächsten Jahren werden die Regulierungsbehörden sicherlich Voraussetzungen für diese Anlagenkombination erarbeiten müssen, um sowohl diese sehr effiziente Anlagenkombination zu unterstützen, als auch am netzdienlichen Betrieb der Wärmepumpen festzuhalten.“ Durch den Betrieb der Wärmepumpe als steuerbare Last, kann ihr Strombedarf gezielt geregelt und so die öffentlichen Stromnetze entlastet werden. Auch der Pufferspeicher der Wärmepumpe, hilft, die Netze zu entlasten, indem zeitlich versetzt Strom bezogen werden kann.

Speicher als Ergänzung

Der Einsatz von Gewerbespeichern in Mieterstromprojekten nimmt kontinuierlich zu. Unterstützt wurde das durch die Einführung der KfW-Förderung 40 Plus im Frühsommer 2016. Sie erfordert die Integration eines Stromspeichers. Daneben haben die stark gesunkenen Batteriepreise die Nachfrage erhöht. Der Autarkiegrad von PV-Mieterstromprojekten mit Speicher liegt bei rund 60 bis 70 Prozent. Zusammen mit einer PV-Anlage und einem BHKW kann er sogar nächtliche Spitzen im Strombedarf decken.

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